Kosten
Im Rahmen bestimmter Verträge (Integrierte Versorgung) bieten eine Vielzahl gesetzlicher Krankenkassen für ihre Mitglieder die Übernahme der homöopathischen Behandlungskosten an.
Ob Ihre Kasse an diesen Verträgen teilnimmt, erfahren Sie hier: » www.dzvhae.de
Die Kosten für privat versicherte Patienten werden an Hand der geltenden Gebührenordnung (GOÄ) abgerechnet und in der Regel von Ihrer Kasse übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr Tarif eine homöopathische Therapie einschließt.
Sollten Sie die Behandlung selbst zahlen, orientiert sich die Abrechnung an der GOÄ.
Leistung | GOÄ-Ziffer | Betrag in € |
Homöopathische Erstanamnese mit Repertorisation und Einleitung einer homöopathischen Behandlung |
30 (3,5 fach) | 183,60 € |
Analyse (über das übliche Maß hinausgehend) | 85 A (3,5 fach) | 102,00 € |
Homöopathisches Folgegespräch 30-60min | 31 (2,3 - 4 fach) | 60,33 - 104,92 € |
Homöopathische Akutbehandlung | 3 A (3,5 fach) | 30,60 € |
Repertorisation im Akutfall | 76 A (2,3 fach) | 9,80 € |
Telefonische Beratung im Rahmen der Homöopathischen Behandlung |
3 (2,3fach) | 20,11 € |
Symptombezogene Untersuchung im Rahmen der homöopathischen Behandlung |
5 (2,3 fach) | 10,72 € |
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystemes | 7 (2,3fach) | 21,45 € |
Gern erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei Ihrer Kasse, um Ihnen zumindest eine teilweise Kostenerstattung im Einzelfall zu ermöglichen. » Kontakt
Das informative Eingangsgespräch (ca. 15min) ist für Sie in jedem Fall kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies nur ein erstes Gespräch sein kann, in dem unter Umständen nicht alle Fragen abschließend geklärt werden können.